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Unser Service für IT Systemhäuser

Ohne gut geschultes Personal und ohne fachlich kompetente Lieferanten und Händler kommt der ständig wachsende Gesundheitsmarkt in Zukunft nicht aus. Wenn Sie bereits im medizinischen Umfeld als Händler und Systemhaus tätig sind, oder wenn Sie diesen Markt gerade neu für sich entdecken, unterstützen wir Sie bei der Bewertung und Beurteilung der aktuellen Situation. Das dieses oft nicht ganz einfach ist, zeigt die tägliche Praxis. Oft stellen Händler und Systemhäuser vor Ort neue medizinisch elektrische Systeme oder sogar neue Medizinprodukte her, ohne es zu wissen. Dieses hat Konsequenzen, denn als Hersteller eines neuen medizinisch elektrischen Systems tritt der Lieferant in die gleiche Haftungspflicht wie der Hersteller eines Medizinproduktes und ist zum Nachweis der Einhaltung der grundlegenden Anforderungen nach 93/42 EWG für das selbst erstellte System (Medizinprodukt) verpflichtet.

 

 

Firmen- und Mitarbeiterschulung zum Medizinprodukteberater IT

In unseren Seminaren schulen wir Ihre Mitarbeiter auf die speziellen Anforderungen, die an Informationstechnologie wie Computer, Monitore und Drucker im medizinischen Bereich gelten. Neben den rechtlichen Aspekten und Aufgaben eines Medizinprodukteberaters werden hier auch Problemstellungen wie elektrische Sicherheit im medizinisch genutzten Bereich oder Erst- und Wiederholungsprüfungen nach VDE und DIN Normen besprochen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Seminarbereich.

 

 

Service Agreement "MPG Hotline"

Im Tagesgeschäft stehen wir zu unseren Geschäftszeiten telefonisch im Rahmen eines Service Agreements mit Rat und Tat zur Seite. Wenn zum Beispiel nicht klar ist, welche Anforderungen bei Kombination eines neu zu liefernden Systems mit einem aktiven Medizinprodukt einzuhalten sind, rufen Sie uns einfach an und wir versuchen, die Problemstellung gemeinsam mit Ihnen zu lösen.

 

Sachverständigengutachten und Rechtsberatung

Falls es gewünscht wird, sind Sachverständigen - Gutachten vor Ort durch unseren Partner Herr Dipl. Ing. Armin Gärtner ö. b. u. v. Sachverständiger für Medizintechnik und Telemedizin, oder die Weiterleitung einer möglichen Problemstellung an Herrn Dr. Volker Lücker, Fachanwalt für Medizinprodukterecht, möglich. Diese Leistungen sind nicht Teil des Service Agreements.

 

 


Sie möchten mehr wissen oder haben eine Frage?

Dann rufen Sie uns gerne an unter +49 (0) 5741 23 60 27 - 0 oder nutzen Sie folgendes Anfrageformular:

 

 

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